Urheberrechtserklärung

Urheberrechtserklärung des  Auftraggebers

Da wir ohne eine Absicherung von Urheberrechten keinerlei CD Vervielfältigungen durchführen dürfen, ist es erforderlich, dass unsere Auftraggeber eine entsprechende Erklärung abgeben. 

Eine druckfähige Version als download finden Sie hier

Urheberrechtserklärung für Vervielfältigungen durch mobilTAS

Die Vorlage dieser Erklärung ist Voraussetzung für die Auftragsübernahme.

Auftraggeber

Name                                                                                                                                             

Anschrift                                                                                                                                         

gibt gegenüber mobilTAS – mobiles Tonstudio, Froschberg 42, 71126 Gäufelden

im Rahmen der Beauftragung mit der Herstellung von Vervielfältigungen des Tonträgers mit dem Titel

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folgende Erklärung ab:

O   Es handelt sich um GEMA-freies Repertoire:

Sämtliche Urheber (Komponisten und/oder Textdichter) der enthaltenen Musikstücke sind weder Mitglied der GEMA noch einer vergleichbaren (insbesondere ausländischen) Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke. Der Auftraggeber hat alle für die Herstellung der Vervielfältigungsstücke erforderlichen Rechte von den Urhebern oder sonstigen Berechtigten eingeholt. Dies umfasst insbesondere und soweit jeweils erforderlich das Erstveröffentlichungsrecht, Genehmigungen zur Bearbeitung und Umgestaltung, Benutzung für Werbezwecke sowie in selbem Umfang die Leistungsschutzrechte ausübender Künstler oder Tonträgerhersteller. Für die Beachtung der urhebergesetzlichen Nennungsrechte der Berechtigten ist der Auftraggeber verantwortlich. Für die Abführung eventueller Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsvergütungen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert, dass die hier gegenständlichen Aufzeichnungen den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechen, insbesondere also deren Vervielfältigung nicht gegen Vorschriften des StGB oder der Gesetze zum Jugendschutz verstößt. Er stellt mobilTAS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber hiermit gemachten Angaben unzutreffend sind.

Oder

O   Es handelt sich um GEMA-pflichtiges Repertoire:

       O  Der Auftraggeber nimmt die erforderliche GEMA-Lizenzanmeldung vor:

Der Auftraggeber wird selbständig bei der GEMA einen vollständig ausgefüllten Lizenzantrag zur Vervielfältigung von handelsüblichen Audio-Tonträgern einreichen. Als „Presswerk“ ist dort mobilTAS anzugeben. Der Auftraggeber hat anzugeben, dass er eine Auslieferungsgenehmigung benötigt. Als Daten des „Auftraggebers“ sind dort die eigenen Daten des hiesigen Auftraggebers anzugeben. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dem Lizenzantrag haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der GEMA-Lizenzgebühren alleiniger Schuldner. mobilTAS wird mit der Herstellung der Vervielfältigungsstücke nicht vor Erhalt der Auslieferungsgenehmigung der GEMA beginnen.

Der Auftraggeber hat alle für die Herstellung der Vervielfältigungsstücke erforderlichen Rechte, insbesondere auch soweit diese nicht von der GEMA vergeben werden, von den Urhebern oder sonstigen Berechtigten eingeholt. Dies umfasst insbesondere und soweit jeweils erforderlich das Erstveröffentlichungsrecht, Genehmigungen zur Bearbeitung und Umgestaltung, Benutzung für Werbezwecke sowie in selbem Umfang die Leistungsschutzrechte ausübender Künstler oder Tonträgerhersteller. Für die Beachtung der urhebergesetzlichen Nennungsrechte der Berechtigten ist der Auftraggeber verantwortlich. Für die Abführung eventueller Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsvergütungen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert,  dass die hier gegenständlichen Aufzeichnungen den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechen, insbesondere also deren Vervielfältigung nicht gegen Vorschriften des StGB oder der Gesetze zum Jugendschutz verstößt. Er stellt mobilTAS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber hiermit gemachten Angaben unzutreffend sind.

oder

      O   mobilTAS nimmt die erforderliche GEMA-Lizenzanmeldung vor:

Der Auftraggeber wird mobilTAS nach bestem Wissen und Gewissen sämtliche ihm bekannten Daten zur Lizenzanmeldung mitteilen. Dies umfasst insbesondere:

  • Titel des Tonträgers
  • Gesamtspieldauer
  • Gesamttitelanzahl
  • herzustellende Stückzahl (jeweils für den Verkauf und zur kostenlosen Abgabe)
  • Abgabepreis an den Einzelhandel oder an den Endverbraucher (jeweils ohne Mwst
  • Konkrete Angaben zu den enthaltenen Einzeltiteln (Werktitel, Komponist oder Bearbeiter, Textdichter, Original- oder Subverlag falls bekannt, Spieldauer je Werk)

mobilTAS nimmt die Lizenzanmeldung im eigenen Namen vor und erhält hierfür vom Auftraggeber die vereinbarte Vergütung. Auftraggeber stellt mobilTAS von den anfallenden GEMA-Lizenzgebühren frei.

Der Auftraggeber hat alle für die Herstellung der Vervielfältigungsstücke erforderliche Rechte, soweit diese nicht von der GEMA vergeben werden, von den Urhebern oder sonstigen Berechtigten eingeholt. Dies umfasst insbesondere und soweit jeweils erforderlich das Erstveröffentlichungsrecht, Genehmigungen zur Bearbeitung und Umgestaltung, Benutzung für Werbezwecke sowie in selbem Umfang die Leistungsschutzrechte ausübender Künstler oder Tonträgerhersteller. Für die Beachtung der urhebergesetzlichen Nennungsrechte der Berechtigten ist der Auftraggeber verantwortlich. Für die Abführung eventueller Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsvergütungen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert,  dass die hier  gegenständlichen Aufzeichnungen den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechen, insbesondere also deren Vervielfältigung nicht gegen Vorschriften des StGB oder der Gesetze zum Jugendschutz verstößt. Er stellt mobilTAS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber hiermit gemachten Angaben unzutreffend sind.

Ergänzend  gelten  in  allen  Fällen  die  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  der  Firma mobilTAS  (ersichtlich unter www.mobiltas.de).

 ______________, den                             

Auftraggeber